Erklärung zur Zugänglichkeit

Politik der Zugänglichkeit


Das Unternehmen Universidad de Alcalá verpflichtet sich, seine Website gemäß dem Königlichen Erlass 1112/2018 vom 7. September über die Zugänglichkeit von Websites und Anwendungen des öffentlichen Sektors für mobile Geräte oder von Europa finanzierte Entwicklungen zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Zugänglichkeit gilt für die Websitehttps://reccopolisforall.es mit Ausnahme eingebetteter Inhalte von anderen Domains.

Status der Einhaltung

Diese Website ist teilweise konform mit der RD 1112/2018, da die folgenden Aspekte nicht erfüllt sind.

Inhalt nicht zugänglich

Der folgende Inhalt ist aus den folgenden Gründen nicht zugänglich:

  • Nichteinhaltung der Vorschriften:
  • Es kann Kopfzeilenelemente geben, die nicht korrekt implementiert sind oder deren logische Reihenfolge nicht korrekt ist – Anforderungsnummer 9.1.3.1 Informationen und Beziehungen der UNE-EN 301549:2022
  • Auf einigen Seiten kann es Elemente mit unzureichendem Kontrast geben – Anforderung 9.1.4.3 Kontrast UNE-EN 301549:2020
  • Es kann Überschriften geben, die nicht klar oder kurz sind, oder die keine Überschriften sein sollten – Anforderung Nummer 9.2.4.6 Überschriften und Kennzeichnungen der UNE-EN 301549:2022
  • Auf einigen Webseiten kann es gelegentlich zu Bearbeitungsfehlern kommen.
  • Unverhältnismäßige Belastung: Nicht zutreffend.
  • Der Inhalt fällt nicht in den Geltungsbereich der geltenden Gesetzgebung.


Es kann Office-Dateien in PDF- oder anderen Formaten geben, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen. Es kann Inhalte von Dritten geben, die nicht von dieser Abteilung entwickelt wurden oder unter deren Kontrolle stehen, wie z. B. Office-Dateien von verschiedenen Agenturen, die auf dieser Website veröffentlicht werden müssen.

Vorbereitung dieser Erklärung zur Zugänglichkeit

Diese Erklärung wurde am 12/12/2024 erstellt.

Die Methode zur Erstellung der Erklärung war eine externe Selbstbewertung, die von der Firma Tu Web Accesible durchgeführt wurde.

Letzte Überarbeitung der Erklärung: 12/12/2024.

Zugänglichkeitssiegel von 9,66 von 10.

Bemerkungen und Kontaktangaben

Sie können Mitteilungen über die Anforderungen an die Zugänglichkeit machen [Artikel 10.2.a) des RD 1112/2018], wie z.B.:

  • Um einen möglichen Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Website zu melden.
  • Übermitteln Sie andere Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte.
  • Um sonstige Fragen oder Verbesserungsvorschläge bezüglich der Zugänglichkeit der Website zu stellen, senden Sie eine E-Mail an die folgende Adresse arqueología@uah.es.

Sie können einreichen:

  • Eine Beschwerde bezüglich der Einhaltung der Anforderungen des RD 1112/2018
  • Ein Antrag auf zugängliche Informationen in Bezug auf:
    • Inhalte, die gemäß Artikel 3, Absatz 4 vom Anwendungsbereich der RD 1112/2018 ausgeschlossen sind.
    • Inhalte, die von den Zugänglichkeitsanforderungen ausgenommen sind, weil sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.

In dem Antrag auf Zugang zu Informationen müssen die Fakten, die Gründe und der Antrag klar dargelegt werden, um nachzuweisen, dass der Antrag angemessen und legitim ist.